Der WTV hat am 24.11.2021 neue Regeln bzgl. Tennissport veröffentlich. Diese könnt ihr hier nachlesen:
WTV Erklärung zum Tennissport (externer Link)
Hier kurz die wichtigsten Infos:
Es gilt grundsätzlich für den Tennissport die 2G Regel, also ab 16 Jahren nur immunisierte Personen. Jugendliche und Kinder im Alter von 15 Jahren und jünger sind durch die Schultestung von der 2G-Regelung ausgenommen.
Ausnahmen für Personen ab 16 Jahren:
- Training ist auch für nicht-immunisierte Personen ab 16 Jahren möglich, wenn sie einen PCR-Test vorlegen, der nicht älter als 48h alt ist.
- Im Wettspielbetrieb sind ebenfalls nicht-immunisierte Personen zugelassen, wenn sie eine PCR-Test vorlegen, der nicht älter als 48h alt ist.
Ein Schnelltest ist hier nicht zugelassen.
Es besteht eine Prüf- und Dokumentationspflicht für den Verein. Bitte unterstützt unsere Trainer, in dem ihr beim ersten Training euren Impfpass oder euer Impfzertifikat einmalig vorlegt. Ein PCR-Test muss bei jeder Teilnahme am Training erneut vorgelegt werden.
Vielen Dank und bleibt gesund.