Allgemeines
Der WTV hat neue Regelungen für den Tennissport herausgegeben. Diese bedeuten für uns folgendes:
Einstufung vom Kreis Gütersloh
Der Kreis Gütersloh befindet sich aktuell in der Inzidenz Stufe 1 (Inzidenz Wert: <35)
Erlaubter Sportbetrieb:
Draußen: Einzel, Doppel im Spiel, Wettkampf- und Trainingsbetrieb mit uneingeschränkter Anzahl der Persnen
Drinnen: Aufgrund der landesweiten Inzidenzstufe 1 ist das Training wieder in der Halle ohne Negativtestnachweis möglich.
Zuschauer:
Draußen:
Bis 100 Zuschauer mit
– kein Negativtestnachweis nötig
– Einfache Rückverfolgbarkeit: Name, Adresse, E-Mail oder Tel. Nr. aller Personen digital/schriftlich erfasst und 4 Wochen gespeichert
– Mindestabstand
Gemeinschaftsräume, Duschen und Umkleiden:
Diese sind geöffnet sind unter Coronavorschriften nutzbar. Bitte Anschlag an den Umkleidetüren strikt befolgen.
Vereinsgastronomien:
Außengastronomie ohne Negativtestnachweis, einfache Rückverfolgbarkeit, Mindestabstand und Einhaltung der sonstigen Hygienevorschriften
Ergänzend dazu weitere wichtige Informationen:
Mannschaftsspiele
Verpflegung ist wieder unter gelegenen Coronavorschriften (Mindestabstand) möglich.
Der Nachweis eines negativen Test ist nicht mehr nötig. Das gilt auch für Zuschauer.
Doppel/Mixed
Ab 28.05.2021 ist wieder das Doppel-/Mixed spielen erlaubt.
Training
Training darf ab 28.05.2021 wieder als Gruppe durchgeführt werden. Trainer sind angehalten auf einen Mindestabstand von 2m zu achten. Da sich das Land NRW ebenfalls in der Inzidenzstufe 1 befindet, kann das Trainings, falls es regnet, auch wieder unter Mindestabstand und Hygieneregeln in der Halle stattfinden.
Entwicklung:
Aufgrund der Dynamik der Pandemie, können sich diese Regeln sehr schnell ändern. Wir werden euch dann umgehend über diese Entwicklung informieren.
Weitere Infos über die Inzidenzstufen findet ihr im folgenden Link:
https://backend.wtv.de/s/sg_wtv_files/phya35bfcvkrthrm6nnskrehfucnc6vs.pdf