Tennispark Versmold e. V.

UPDATE: NEUE CORONASCHUTZVERORDNUNG AB 04.12.2021 bis 27.12.2021

Der WTV hat am 04.12.2021 die neue Regeln bzgl. Tennissport aktualisiert. Diese betreffen hauptsächlich Schülerinnen und Schüler bis einschließlich 17 Jahre. Dieses könnt ihr hier nachlesen:

WTV Erklärung zum Tennissport (externer Link)

Hier kurz die wichtigsten Infos:


Allgemein für Tennissport laut WTV Erklärung:

Es gilt grundsätzlich für den Tennissport die 2G Regel.
Wettspiele sind neben immunisierten Personen auch für nicht-immunisierte Personen, die einen maximal 48h alten PCR Test vorlegen können, möglich.
Ebenso ist Training für nicht-immunisierte Personen mit einem maximal 48h alten PCR Test möglich.


Abweichend von der Erklärung des WTV hat die Tennispark Versmold GbR entschieden (Hausrecht):

  1. Zugang zur Tennishalle ist ausschließlich immunisierten Personen gestattet (2G).
  2. Im Wettspielbetrieb sind nicht-immunisierte Personen nicht zugelassen, auch nicht wenn sie einen PCR-Test vorlegen, der nicht älter als 48h ist.
  3. Training für Erwachsene ab 18 Jahren ist ausschließlich immunisierten Personen gestattet (2G).
  4. Training ist für Kinder und Jugendliche bis zum 16. Geburtstag und darüber hinaus Schülerinnen und Schüler im Alter von 16 und 17 Jahren erlaubt (sie gelten aufgrund der Schultestung als getestet. Diese Regel gilt vorerst bis 16. Januar 2022)

Es besteht eine Prüf- und Dokumentationspflicht für den Verein. Bitte unterstützt unsere Trainer, in dem ihr beim ersten Training euren Impfpass oder euer Impfzertifikat einmalig vorlegt.

Vielen Dank und bleibt gesund.